Beihilfeberechtigte
Die Behandlungskosten werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen in der Regel problemlos erstattet. Die Krankenkasse schließt sich meist den Entscheidungen der Beihilfestelle an. Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Beihilfestellen und Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.
Lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.
Vereinbaren Sie einen Termin und ich berate Sie gerne.